Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand

Liste der Wahlberechtigten

Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl kann eine Woche hindurch von Sonntag, 28.09.2025, bis Sonntag, 05.10.2025, im Pfarrbüro, An der Abtei 2, 47166 Duisburg, werktags täglich von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine persönliche Auskunft beschränkt auf die eigenen personenbezogenen Daten verlangt werden.

 

Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind beim Wahlvorstand über das Pfarrbüro, An der Abtei 2, 47166 Duisburg, bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Sie sind zu begründen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig.

Kirchenvorstand - Vorschlagsliste der Kandidatinnen und Kandidaten

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Beim Anklicken eines Bildes werden zusätzlich Name, Alter und Beruf angegeben.

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Liste aller Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Kirchenvorstand
KV-Vorschlagsliste.pdf
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Hinweis:

Diese Vorschlagsliste kann auf Antrag von den Wahlberechtigten ergänzt werden. Der Antrag darf nicht mehr als 16 Namen enthalten. Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens 10 Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet und mit den notwendigen Erklärungen der Vorgeschlagenen gemäß § 9 Abs. 2 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Diözese Essen (KV-WO) bis zum 09.10.2025 12:00 Uhr beim Wahlvorstand (über das Pfarrbüro postalisch oder per Einwurf) eingereicht ist.


Pfarrgemeinderat - Vorschlagsliste der Kandidatinnen und Kandidaten

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Beim Anklicken eines Bildes werden zusätzlich Name, Alter und Beruf angegeben.

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Liste aller Kanidatinnen und Kandidaten für den neuen Pfarrgemeinderat
PGR-Vorschlagsliste.pdf
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Hinweis:

Diese Vorschlagsliste kann auf Antrag von den Wahlberechtigten ergänzt werden. Ein Ergänzungsvorschlag, der nicht mehr als 20 Namen enthalten darf, ist dann gültig, wenn er von mindestens zwölf Wahlberechtigten mit Vor- und Zunamen sowie Anschrift unterzeichnet ist und die Erklärungen des Vorgeschlagenen gemäß § 9 Abs. 2 dieser Ordnung enthält. Der Vorschlag muss bis spätestens zum 09.10.2025 um 12:00 Uhr beim Wahlausschuss (über das Pfarrbüro postalisch oder per Einwurf) eingereicht werden.


Wann, wo und wie kann gewählt werden?

 

 Um selber wählen zu können (aktives Wahlrecht) muss man 14 Jahre (PGR) bzw. 16 Jahre (KV) alt sein.
Sie müssen mit Ihrem Wohnsitz im Gebiet der Pfarrei St. Johann in Duisburg-Hamborn gemeldet sein oder Sie haben rechtzeitig einen Antrag gestellt, in die Liste der Wahlberechtigten aufgenommen zu werden.

Die Wahlen finden am 8. und 9. November 2025 statt.

 

Es werden mehrere Wahlbüros zu unterschiedlichen Zeiten an verschiedenen Orten geöffnet, in denen Sie Ihre Stimmen abgeben können. Dabei ist es egal, in welches Wahlbüro Sie gehen möchten. Genaue Angaben zu Orten und Zeiten werden folgen.

 

Auch eine Briefwahl wird möglich sein. Voraussichtlich ab dem 13.10.2025 können entsprechende Anträge gestellt werden. Weitere Informationen hierzu werden aber ebenfalls noch veröffentlicht.