Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand

Mit neuen Ideen die Pfarrei St. Johann mitgestalten und Verantwortung übernehmen

Haben Sie sich nicht auch schon manchesmal gedacht:

  • "Das müsste man eigentlich mal ändern!"
  • "Kann man das nicht besser machen?"

Und wären Sie bereit, solche Änderungen und Verbesserungen mit zu initiieren und zu gestalten?

 

Dann suchen wir genau Sie! Werden Sie doch Mitglied im Pfarrgemeinderat und/oder im Kirchenvorstand!

 

Was macht man im Pfarrgemeinderat bzw. im Kirchenvorstand?

Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) sind die zentralen Mitbestimmungsgremien in den Pfarreien des Bistums Essen. Am 8. und 9. November werden beide Gremien neu gewählt. Gesucht werden Bereitwillige, die unter dem Motto „Kirche neu gestalten“ bereit sind, erstmals oder erneut zu kandidieren.

 

Während die Pfarrgemeinderäte Verantwortung für das Leben der Pfarrei tragen und gemeinsam mit den Seelsorgenden die inhaltliche Arbeit gestalten, sind die Kirchenvorstände die gesetzlichen Vertretungsorgane der Kirchengemeinden, die das jeweilige Kirchenvermögen verwalten und sich um finanzielle, rechtliche, wirtschaftliche und personelle Fragen kümmern.

 

Beide Gremien werden für eine maximal vierjährige Amtszeit gewählt.

Für die beiden Gremien sind Mitglieder mit unterschiedlichen Interessen gefragt:

  • Tobias Lechte aus dem PGR der Pfarrei St. Johann beschreibt die Bedeutung des Pfarrgemeinderats so: „Kirche ist für mich nicht Rom oder Essen, sondern Kirche, das sind wir. Vor Ort geben wir Kirche ein Gesicht und entscheiden, wie Kirche bei uns im Stadtteil aussieht.“
  • Im Kirchenvorstand ist durchaus Fach-Know-how von Vorteil, zum Beispiel bei kaufmännischen und rechtlichen Fragen oder Immobilienthemen.

Das Mindestalter für eine Kandidatur (passives Wahlrecht) zum PGR ist 16 Jahre, zum KV 18 Jahre.

 

Um selber wählen zu können (aktives Wahlrecht) muss man 14 Jahre (PGR) bzw. 16 Jahre (KV) alt sein.

 

Sind Sie neugierig geworden und würden gerne mitarbeiten? Dann melden Sie sich doch bis zum 17. September 2025 per Telefon oder E-Mail - oder Sie füllen gleich eine (oder beide) der Einverständniserklärungen zur Kandidatur aus und schicken oder bringen diese zum Pfarrbüro.