Die Coronaschutzverordnung (CorSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 2. April 2022 ausgelaufen. In der Konsequenz fällt die Maskenpflicht in Innenräumen. Die Grundregeln (Abstände und Maske) bleiben lediglich empfohlen.
Für die Feier von Gottesdiensten haben sich die (Erz-)Bistümer Köln, Paderborn, Münster, Aachen und Essen auf Grundregeln verständigt.
Parallel zu vorsichtigen und öffnenden Signalen aus der Politik hat jetzt der Krisenstab der Pfarrer neue Hygienebestimmungen für den Gottesdienst bestimmt. Statt 2G gilt jetzt 3G. Also Geimpft, genesen oder getestet.