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Erleichterung bei Coronaregeln

Bistümer einigen sich auf neue Regeln für Gottesdienste

Die Coronaschutzverordnung (CorSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 2. April 2022 ausgelaufen. Aufgrund der bundesgesetzlichen Lage (IfSchG) können die Bundesländer nur noch eingeschränkt Schutzmaßnahmen (z. B. Maskenpflicht in Altenheimen, Krankenhäusern und Zügen) erlassen. Ausnahmen gelten nach der sogenannten Hotspot-Regel. Sie ermöglicht, dass die Länder weiter gehende Maßnahmen ergreifen, wenn die medizinische Versorgungslage vor Ort nicht mehr gewährleistet ist oder neue gefährlichere Virusvarianten auftreten. Das ist in Nordrhein-Westfalen derzeit an keinem Ort der Fall.

In der Konsequenz fällt die Maskenpflicht in Innenräumen. Die Grundregeln (Abstände und Maske) bleiben lediglich empfohlen.
Für die Feier von Gottesdiensten haben sich die (Erz-)Bistümer Köln, Paderborn, Münster, Aachen und Essen auf folgende Grundregeln verständigt (Auszug der für Gottesdienste wichtigsten Regeln):

  • Reguläre Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen (2 oder 3 G). Abstände werden empfohlen.
  • Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt zwar nach den staatlichen Regeln. Empfohlen wird aber das Tragen der Maske, wenn gesungen wird (Ausnahme Chöre und Kantoren) oder wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht zu einem Hausstand gehören, nicht eingehalten werden können. Ein genereller Verzicht ist unter den Voraussetzungen der 2G+-Regel möglich.
  • Chöre und Kantoren singen ohne Maske und halten Abstände ein.
  • Die Kommunionspender desinfizieren sich die Hände, bevor die Kommunion dargereicht wird. Mundkommunion wird separat gespendet.
  • Beim Friedensgruß wird empfohlen, auf Körperkontakt zu verzichten.
  • Die Kirchen werden gut durchlüftet.
  • Bei Prozessionen und Gottesdiensten im Freien kann auf die Maske verzichtet werden. Abstände werden empfohlen.

Mit diesen Regelungen kehrt weitgehend wieder eine vorsichtige Normalität in das kirchliche Leben ein. Unser Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck freut sich daher, dass es nunmehr allen Gläubigen wieder möglich ist, einen Gottesdienst ohne große Einschränkungen besuchen zu können.