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Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl

Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl kann eine Woche hindurch von Sonntag, 28.09.2025, bis Sonntag, 05.10.2025, im Pfarrbüro, An der Abtei 2, 47166 Duisburg, werktags täglich von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine persönliche Auskunft beschränkt auf die eigenen personenbezogenen Daten verlangt werden.


Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind beim Wahlvorstand über das Pfarrbüro, An der Abtei 2, 47166 Duisburg, bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Sie sind zu begründen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig.