Wahl in einer anderen Pfarrei - Umschreibung bis 10. Juni beantragen

Normalerweise muss man im Gebiet der Pfarrei St. Johann in Duisburg-Hamborn wohnen, wenn man für ein Gremium dieser Pfarrei kandidieren möchte. Wenn man trotzdem in St. Johann kandidieren möchte, weil man z.B. früher hier gewohnt oder einen besonderen Bezug zu St. Johann hat, kann man dies trotzdem tun, müssen Sie dies aber im Pfarrbüro von St. Johann beantragen. Durch diesen Antrag würden sie aus der Wählerliste Ihrer Wohnsitzpfarrei gestrichen und in die Wählerliste unserer Pfarrei aufgenommen werden.
Seit diesem Jahr ist dies nicht nur für die Wahl des PGR, sondern neuerdings auch für die Wahl des KV möglich.
Dies gilt auch, wenn man nicht selbst kandidieren (passives Wahlrecht), aber den PGR und/oder den KV in St. Johann wählen möchte (aktives Wahlrecht).
Die Frist für den Wechselantrag endet am Pfingstdienstag, 10. Juni.
Antragsformulare finden Sie unten.
Adresse:
Pfarrbüro St. Johann, An der Abtei 2, 47166 Duisburg
E-Mail: st.johann.duisburg-hamborn@bistum-essen.de