Mit neuen Ideen die Pfarrei St. Johann mitgestalten und Verantwortung übernehmen

Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) sind die zentralen Mitbestimmungsgremien in den Pfarreien des Bistums Essen. Am 8. und 9. November werden beide Gremien neu gewählt. Gesucht werden Bereitwillige, die unter dem Motto „Kirche neu gestalten“ bereit sind, erstmals oder erneut zu kandidieren.
Während die Pfarrgemeinderäte Verantwortung für das Leben der Pfarrei tragen und gemeinsam mit den Seelsorgenden die inhaltliche Arbeit gestalten, sind die Kirchenvorstände die gesetzlichen Vertretungsorgane der Kirchengemeinden, die das jeweilige Kirchenvermögen verwalten und sich um finanzielle, rechtliche, wirtschaftliche und personelle Fragen kümmern.
Für die beiden Gremien sind Mitglieder mit unterschiedlichen Interessen gefragt:
- Tobias Lechte aus dem PGR der Pfarrei St. Johann beschreibt die Bedeutung des Pfarrgemeinderats so: „Kirche ist für mich nicht Rom oder Essen, sondern Kirche, das sind wir. Vor Ort geben wir Kirche ein Gesicht und entscheiden, wie Kirche bei uns im Stadtteil aussieht.“
- Im Kirchenvorstand ist durchaus Fach-Know-how von Vorteil, zum Beispiel bei kaufmännischen und rechtlichen Fragen oder Immobilienthemen.
- Weitere Stimmen und Meinungen finden Sie hier.
Beide Gremien werden für eine maximale vierjährige Amtszeit gewählt.
Das Mindestalter für eine Kandidatur (passives Wahlrecht) zum PGR ist 16 Jahre, zum KV 18 Jahre. |
Um selber wählen zu können (aktives Wahlrecht) muss man 14 Jahre (PGR) bzw. 16 Jahre (KV) alt sein. |
Außerdem müssen Sie mit Ihrem Wohnsitz im Gebiet der Pfarrei St. Johann in Duisburg-Hamborn gemeldet sein. |
Wer sich für ein Ehrenamt in PGR oder KV interessiert, erhält hier weitere Informationen.