Mit neuen Ideen die Pfarreien mitgestalten und Verantwortung übernehmen

Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) sind die zentralen Mitbestimmungsgremien in den Pfarreien des Bistums Essen. Am 8. Und 9. November werden beide Gremien neu gewählt. Gesucht werden Bereitwillige, die unter Motto „Kirche neu gestalten“ bereit sind, erstmals oder erneut zu kandidieren.
Während die Pfarrgemeinderäte Verantwortung für das Leben der Pfarrei tragen und gemeinsam mit den Seelsorgenden die inhaltliche Arbeit gestalten, sind die Kirchenvorstände die gesetzlichen Vertretungsorgane der Kirchengemeinden, die das jeweilige Kirchenvermögen verwalten und sich um finanzielle, rechtliche, wirtschaftliche und personelle Fragen kümmern.
Für die beiden Gremien sind Mitglieder mit unterschiedlichen Interessen gefragt:
- Tobias Lechte aus dem PGR der Pfarrei St. Johann beschreibt die Bedeutung des Pfarrgemeinderats so: „Kirche ist für mich nicht Rom oder Essen, sondern Kirche, das sind wir. Vor Ort geben wir Kirche ein Gesicht und entscheiden, wie Kirche bei uns im Stadtteil aussieht.“
- Im Kirchenvorstand ist durchaus Fach-Know-how von Vorteil, zum Beispiel bei kaufmännischen und rechtlichen Fragen oder Immobilienthemen.
- Weitere Stimmen und Meinungen finden Sie hier.
Ab der Wahl im November haben Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände nur noch eine maximal vierjährige Amtszeit.
Um für den KV oder PGR zu kandidieren, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Wer sich für ein Ehrenamt in PGR oder KV interessiert, erhält weitere Informationen in der eigenen Pfarrei – oder hier: www.kirche-neu-gestalten.de.
Wahl in einer anderen Pfarrei - Umschreibung bis 10. Juni beantragen

Normalerweise muss man im Gebiet der Pfarrei St. Johann in Duisburg-Hamborn wohnen, wenn man für ein Gremium dieser Pfarrei kandidieren möchte. Wenn man trotzdem in St. Johann kandidieren möchte, weil man z.B. früher hier gewohnt oder einen besonderen Bezug zu St. Johann hat, kann man dies trotzdem tun, müssen Sie dies aber im Pfarrbüro von St. Johann beantragen. Durch diesen Antrag würden sie aus der Wählerliste Ihrer Wohnsitzpfarrei gestrichen und in die Wählerliste unserer Pfarrei aufgenommen werden.
Seit diesem Jahr ist dies nicht nur für die Wahl des PGR, sondern neuerdings auch für die Wahl des KV möglich.
Dies gilt auch, wenn man nicht selbst kandidieren (passives Wahlrecht), aber den PGR und/oder den KV in St. Johann wählen möchte (aktives Wahlrecht).
Die Frist für den Wechselantrag endet am Pfingstdienstag, 10. Juni.
Antragsformulare finden Sie unten.
Adresse:
Pfarrbüro St. Johann, An der Abtei 2, 47166 Duisburg
E-Mail: st.johann.duisburg-hamborn@bistum-essen.de